- Bis einschließlich 19. Januar 2027 gilt grundsätzlich die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
- Ab 20. Januar 2027 ist die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 anzuwenden.
- Eine parallele Übergangsfrist gibt es nicht; der Zeitpunkt des Inverkehrbringens beziehungsweise der Inbetriebnahme ist entscheidend.
Was gilt heute?
Maschinen, die bis einschließlich 19. Januar 2027 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, werden grundsätzlich nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bewertet. Dazu gehören insbesondere die Risikobeurteilung, die technischen Unterlagen, die Betriebsanleitung, das passende Konformitätsbewertungsverfahren und die EG-Konformitätserklärung.
Produkte, die vor dem Stichtag richtlinienkonform in Verkehr gebracht wurden, dürfen danach weiter auf dem Markt bereitgestellt werden. Das ist von einer parallelen Übergangsfrist für neue Produkte zu unterscheiden.
Was ändert sich ab 2027?
Ab dem 20. Januar 2027 ersetzt die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 die bisherige Richtlinie. Die Verordnung gilt unmittelbar in den EU-Mitgliedstaaten und aktualisiert den Rechtsrahmen unter anderem für digitale Unterlagen, sicherheitsrelevante Software, vernetzte Maschinen und wesentliche Veränderungen.
Nicht jede Maschine ist von jeder Neuerung betroffen. Der richtige Weg ist deshalb ein dokumentierter Soll-Ist-Abgleich für das konkrete Produkt und seine geplante Markteinführung.
- Risikobeurteilung und grundlegende Sicherheitsanforderungen abgleichen
- Software, Vernetzung und Schutz gegen Manipulation einordnen
- Digitale Betriebsanleitungen und Informationsbereitstellung prüfen
- Umbauten, wesentliche Veränderungen und Verantwortlichkeiten klären
- Konformitätsbewertungsverfahren und mögliche Drittstellenbeteiligung prüfen
Welche Unterlagen sollten Hersteller jetzt prüfen?
Beginnen Sie mit den vorhandenen Unterlagen einer repräsentativen Maschine oder Produktfamilie. Prüfen Sie, ob Produktbeschreibung, Risikobeurteilung, angewandte Normen, Prüfberichte, Betriebsanleitung, Erklärungen und Änderungsstände konsistent zusammenpassen.
ClearCE erstellt daraus einen priorisierten Maßnahmenplan oder übernimmt die vereinbarten Anpassungen bis zur übergabefertigen Dokumentation.
Quellen & Rechtsstand
Für diesen Überblick wurden ausschließlich offizielle Rechts- und Behördenquellen verwendet.
Welche Rechtsakte tatsächlich gelten, lässt sich nicht allein aus der Produktbezeichnung ableiten. Maßgeblich sind unter anderem Konstruktion, Spannung, Antrieb, Funkfunktionen, bestimmungsgemäße Verwendung und Zeitpunkt des Inverkehrbringens. Die Inhalte dienen der allgemeinen Fachinformation und ersetzen keine Prüfung des konkreten Produkts oder Rechtsberatung.