- Die Richtlinie betrifft Geräte, die elektromagnetische Störungen verursachen können oder davon beeinflusst werden können.
- Geräte und ortsfeste Anlagen werden rechtlich nicht identisch behandelt.
- Eine dokumentierte EMV-Bewertung ist Teil der technischen Unterlagen.
Was verlangt die EMV-Richtlinie?
Betriebsmittel müssen so entworfen und hergestellt sein, dass ihre elektromagnetischen Störungen kein Niveau erreichen, bei dem Funk- und Telekommunikationsgeräte oder andere Betriebsmittel nicht bestimmungsgemäß funktionieren können. Gleichzeitig müssen sie eine angemessene Störfestigkeit besitzen.
Die Bewertung muss die vorgesehenen Betriebsbedingungen und typischen Konfigurationen berücksichtigen. Prüfungen nach harmonisierten Normen sind häufig der praktischste Nachweisweg, aber die konkrete Strategie bleibt produktabhängig.
Was gehört in die Dokumentation?
Die technische Dokumentation muss erkennen lassen, wie die elektromagnetische Verträglichkeit bewertet und nachgewiesen wurde. Dazu können Produktbeschreibung, Schaltungs- und Konstruktionsinformationen, angewandte Normen, technische Begründungen und Prüfberichte gehören.
- EMV-Bewertung für repräsentative Konfigurationen
- Nachweise zur Störaussendung und Störfestigkeit
- Angewandte Normen und gegebenenfalls Abweichungen
- Installations- und Nutzungshinweise, wenn sie für die EMV wesentlich sind
- EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung
Gerät, ortsfeste Anlage oder Funkanlage?
Die EMV-Richtlinie unterscheidet zwischen Geräten und ortsfesten Anlagen; für ortsfeste Anlagen gelten besondere Anforderungen. Bei Funkanlagen werden die EMV-Anforderungen über die Funkanlagenrichtlinie abgedeckt. Die richtige Einordnung verhindert doppelte oder unpassende Verfahren.
Quellen & Rechtsstand
Für diesen Überblick wurden ausschließlich offizielle Rechts- und Behördenquellen verwendet.
Welche Rechtsakte tatsächlich gelten, lässt sich nicht allein aus der Produktbezeichnung ableiten. Maßgeblich sind unter anderem Konstruktion, Spannung, Antrieb, Funkfunktionen, bestimmungsgemäße Verwendung und Zeitpunkt des Inverkehrbringens. Die Inhalte dienen der allgemeinen Fachinformation und ersetzen keine Prüfung des konkreten Produkts oder Rechtsberatung.